Mitglieder des iGZ sind zudem an den iGZ-Tarifvertrag, auch bekannt als Tarifvertrag für die Arbeitnehmerüberlassung, gebunden. Dies ist ein Vertrag, der speziell für die Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche gilt und eine Reihe von positiven Aspekten und Vorteilen für unsere Mitarbeiter mit sich bringt.
- Faire Bezahlung: Der iGZ-Tarifvertrag legt Mindestlöhne fest, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Dadurch erhalten unsere Mitarbeiter gerechtere Entlohnung für ihre Arbeit.
- Urlaubsanspruch: Der Tarifvertrag regelt den Urlaubsanspruch unserer Mitarbeiter. Sie haben Anspruch auf einen festgelegten Mindesturlaub, der über dem gesetzlichen Mindestanspruch liegt. Dies ermöglicht eine angemessene Erholungszeit.
- Soziale Absicherung: Der iGZ-Tarifvertrag sorgt für eine umfassende soziale Absicherung unserer Mitarbeiter. Dazu gehören beispielsweise Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge und zur Krankenversicherung. Diese Leistungen tragen zur finanziellen Sicherheit und zum Wohlbefinden der Mitarbeiter bei.
- Arbeitsschutzbestimmungen: Der iGZ-Tarifvertrag enthält auch Vorschriften zum Arbeitsschutz. Dadurch werden die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Mitarbeiter am Arbeitsplatz gewährleistet. Es werden beispielsweise Regelungen zur Arbeitszeit, Pausen und zum Gesundheitsschutz getroffen.
- Tarifliche Sonderleistungen: Der Tarifvertrag enthält auch tarifliche Sonderleistungen, wie zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Diese zusätzlichen Vergütungen tragen zur finanziellen Stabilität unserer Mitarbeiter bei und dienen als Anerkennung für ihre Arbeit.